A, A1, A2 Kat. Regitra Ablauf der praktischen Prüfung auf dem Übungsplatz

HAUPTMANÖVER DER PRAKTISCHEN PRÜFUNG DER KATEGORIE A:

Fahren in einem engen Korridor mit der Geschwindigkeit eines langsam gehenden Fußgängers. Für dieses Manöver wird auf dem Übungsplatz ein Korridor mit Linien und/oder 1,5 m hohen Pylonen markiert, dessen Länge 20 m und Breite 1,5 m beträgt;
Fahren einer Acht, deren äußerer Kreisdurchmesser 8 m und deren innerer Kreisdurchmesser 6 m beträgt;
Schlängelfahrt zwischen drei in einer Geraden angeordneten Pylonen. Der Abstand zwischen benachbarten Pylonen bei der Prüfung mit einem Fahrzeug der Kategorie A1 beträgt 6 m; bei Kategorie A – 8 m;
Beschleunigung auf 30–40 km/h und Anhalten an einer genau angegebenen Stelle (an der STOP-Linie). Für dieses Manöver muss ein freier Straßenabschnitt von mindestens 50 m Länge oder ein gleich langer Abschnitt auf dem Übungsplatz ausgewählt werden;
Fahren einer Kurve mit kleinem Radius nach links oder rechts. Für dieses Manöver werden auf dem Übungsplatz rechtwinklig zueinander verlaufende Fahrspuren markiert, deren Breite 3,5 m beträgt, die Länge ab der Kreuzung mindestens 6 m und der innere Kurvenradius 2 m;

Hindernis umfahren, mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h;

Bremsen bei einer Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h.

    HAUPTMANÖVER DER PRAKTISCHEN PRÜFUNG FÜR KATEGORIE A


PRÜFUNGSBESCHREIBUNG

2. Bei der Prüfung mit einem Fahrzeug der Kategorie A1, A2 oder A muss überprüft werden, ob der Prüfling in der Lage ist:

2.1. ein Motorrad mit ausgeschaltetem Motor zu handhaben. Für dieses Manöver werden mit Pylonen der Anfang und das Ende einer Spur (Länge – 22 m, Breite – 3 m) sowie ein senkrecht zu dieser Spur liegender temporärer Parkplatz (Länge – 3 m, Breite – 2 m) markiert, der sich 10 m vom Pylon, der den Anfang der Spur markiert, auf der rechten Seite befindet. Bei der Durchführung dieses Manövers muss der Prüfling:
2.1.1. das Motorrad vorwärts schieben, dabei auf der linken Seite des Motorrads gehen und den Lenker mit beiden Händen halten; das Motorrad unter korrekter Verwendung der Bremsen anhalten;
2.1.2. das Motorrad rückwärts auf den temporären Parkplatz schieben, dabei den Lenker mit mindestens einer Hand halten;
2.1.3. das Motorrad auf den Hauptständer stellen / mit dem Seitenständer abstützen und danach wieder herunternehmen;
2.1.4. das Motorrad vom temporären Parkplatz schieben und es nach rechts drehen, um es weitere 10 m vorwärts zu schieben;

Motorrad mit ausgeschaltetem Motor handhaben

Abb. 1. In Punkt 2.1 beschriebenes Manöver

2.2. auf einer schmalen Spur geradeaus mit konstanter Geschwindigkeit neben einem langsam (ca. 1 m/s) gehenden Prüfer fahren. Für dieses Manöver werden mit Pylonen der Anfang und das Ende einer Spur (Länge – 20 m, Breite – 1,5 m) markiert. Der Prüfling beginnt nicht direkt an den Pylonen, die den Anfang der Spur markieren, sondern etwas weiter entfernt, um am Anfang der Spur die richtige Geschwindigkeit zu erreichen;

auf einer schmalen Spur geradeaus mit konstanter Geschwindigkeit fahren

Abb. 2. In Punkt 2.2 beschriebenes Manöver

2.3. eine Acht fahren. Für dieses Manöver werden mit Pylonen die Ecken eines Rechtecks (Größe 6 x 12 m), in dem der Prüfling die Acht fährt, und die Mittelpunkte der Achterkreise markiert, zwischen denen ein Abstand von 4 m liegt. Der Prüfling:
2.3.1. beginnt das Manöver an der kurzen Seite des Rechtecks;
2.3.2. fährt entlang des Rechtecks und biegt links ab;
2.3.3. muss die Acht mit konstanter Geschwindigkeit fahren und das Motorrad dabei richtig neigen;

2.3.4. muss den Blick in die richtige Richtung richten, damit der Kurvenradius möglichst klein bleibt und das Motorrad die Grenzen des durch Kegel markierten Rechtecks nicht überschreitet. Ein geringfügiges Überschreiten der Rechteckgrenzen ist zulässig, wenn der Prüfling flüssig und im Wesentlichen korrekt fahren kann;

Motorradprüfung: Eine Acht fahren

Manöver beschrieben in Abbildung 3, Punkt 2.3

2.4. Slalomfahren ohne anzuhalten zwischen sechs in einer Geraden aufgestellten Pylonen, langsam und schnell (mit einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 30 km/h). Der Abstand zwischen benachbarten Pylonen beim langsamen Fahren beträgt 3 m; beim schnellen Fahren 8 m. Zu Beginn des Manövers muss sich das Motorrad auf der von den Pylonen gebildeten Linie vor dem ersten Pylon befinden. Der Prüfling muss:
2.4.1. beim langsamen Slalomfahren das Manöver aus dem Stand vom ersten Pylon aus beginnen, und beim schnellen Fahren etwas weiter entfernt beginnen, um zu Beginn des Slaloms eine Geschwindigkeit von nicht weniger als 30 km/h zu erreichen;
2.4.2. Slalom zwischen den Pylonen fahren und Gas, Hinterradbremse und Kupplung richtig bedienen;
2.4.3. hinter dem letzten Pylon auf die ursprüngliche Gerade zurückkehren und einige Meter geradeaus fahren;

Motorrad-Slalomfahren bei der Prüfung

Das in Abbildung 4, Punkt 2.4, beschriebene Manöver

2.5. ein Hindernis umfahren, mit einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 50 km/h. Für dieses Manöver wird der Anfang und das Ende eines Streifens (Länge – 33 m, Breite – 1 m) mit Pylonen markiert. Der Prüfling beginnt nicht von den Pylonen, die den Anfang des Streifens markieren, sondern etwas weiter entfernt, um zu Beginn des Streifens die entsprechende Geschwindigkeit zu erreichen. Bei der Durchführung dieses Manövers muss der Prüfling:
2.5.1. zwischen den Pylonen, die den Anfang des Streifens markieren, mit einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 50 km/h einfahren;
2.5.2. ohne anzuhalten den Pylon umfahren, der fünfzehn Meter vor dem Pylon, der den Anfang des Streifens markiert, und zwei Meter links vom linken Rand des Streifens steht;
2.5.3. nach höchstens achtzehn Metern auf die ursprüngliche Gerade im markierten Streifen zurückkehren;

Hindernis mit dem Motorrad umfahren

Das in Abbildung 5 und Punkt 2.5 beschriebene Manöver

2.6. auf 30–40 km/h beschleunigen und an der angegebenen Stelle präzise anhalten. Für dieses Manöver wird der Anfang und das Ende eines Streifens (Länge – 17 m, Breite – 1,5 m) mit Kegeln markiert. Der Prüfling fährt nicht von den Kegeln, die den Anfang des Streifens markieren, sondern etwas weiter entfernt los, um am Anfang des Streifens die richtige Geschwindigkeit zu erreichen. Bei der Durchführung dieses Manövers muss der Prüfling:
2.6.1. mit einer Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h zwischen die Kegel fahren, die den Anfang des Streifens markieren;
2.6.2. darf erst nach dem Passieren der Kegel, die den Beginn der Fahrspur markieren, mit dem Bremsen beginnen;
2.6.3. den Gashebel loslassen und mit der Bremskraft beider Bremsen bremsen;
2.6.4. gleichmäßig bremsen, ohne große Änderungen der Bremskraft;
2.6.5. anhalten, nachdem er die Kegel erreicht hat, die das Ende des Streifens markieren;

2.6.6. vor dem Anhalten den ersten Gang einlegen;

Beschleunigen auf 30 40 km/h während der praktischen Prüfung

Das in Abb. 6 Punkt 2.6 beschriebene Manöver

2.7. eine Kurve mit kleinem Radius nach links oder rechts fahren. Für dieses Manöver wird die Fahrspur mit Kegeln markiert
Fahrspur (Breite – 3 m) und ein senkrecht dazu liegender Parkplatz (Länge – 3 m, Breite – 2 m). Der Prüfling:
2.7.1. muss das Motorrad vor Beginn des Manövers auf dem Stellplatz mit dem Vorderrad am Rand der Fahrspur (Fahrbahn) abstellen;
2.7.2. Nachdem der Prüfer die Richtung (links oder rechts) vorgegeben hat, kann man wählen, mit welchem Fuß man sich vor dem Losfahren auf dem Boden abstützt. Der Prüfer steht dem Prüfling gegenüber, außerhalb der markierten Fahrspur.
2.7.3. Aus dem Standplatz in die Fahrspur über deren Breite einfahren;
2.7.4. einige Meter geradeaus fahren;

Motorradfahren in einer Kurve mit kleinem Radius

Das in Abbildung 7 Punkt 2.7 beschriebene Manöver

2.8. Bremsen bei einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 50 km/h (auf Anweisung des Prüfers). Für dieses Manöver wird der Beginn der Spur (Breite – 1,5 m) mit Kegeln markiert. Der Prüfling beginnt nicht an den Kegeln, die den Beginn der Spur markieren, sondern etwas weiter entfernt, um am Beginn der Spur eine Geschwindigkeit von nicht weniger als 50 km/h zu erreichen. Bei der Durchführung dieses Manövers muss der Prüfling:
2.8.1. mit einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 50 km/h zwischen die Kegel einfahren, die den Beginn der Spur markieren;
2.8.2. erst auf Anweisung des Prüfers mit dem Bremsen beginnen;
2.8.3. muss das Gas wegnehmen und unter Einsatz der Bremskraft beider Bremsen so bremsen, dass er nach einer möglichst kurzen Strecke sicher zum Stehen kommt.

Bremsen bei einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 50

Das in Abbildung 8 Punkt 2.8 beschriebene Manöver

  


  

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