KET-Test für Fahrrad- und Elektrorollerfahrer

KET Test für Radfahrer kostenlos            

KET Test für Elektroroller kostenlos


Was ist ein Fahrrad?

Gemäß Gesetz über die VerkehrssicherheitFahrrad – ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das durch die Muskelkraft der fahrenden Person mittels Pedalen oder Griffen angetrieben wird. Rollstühle werden nicht als Fahrräder eingestuft.

Motorisiertes Fahrrad - ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das durch die Muskelkraft der fahrenden Person mittels Pedalen oder Griffen angetrieben wird und über einen Hilfsverbrennungsmotor oder Elektromotor verfügt, dessen maximale Nutzleistung nicht mehr als 1 kW beträgt und dessen maximale Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt. Der Hilfsmotor schaltet sich ab, wenn das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Rollstühle werden nicht als motorisierte Fahrräder eingestuft.


Wann ist das Fahrradfahren erlaubt?

In Wohngebieten, in Höfen von Mehrfamilienhäusern sowie auf Rad- und Gehwegen gibt es keine Altersbeschränkung für Radfahrer.

  

Ab 8 Jahren ist es erlaubt auf Straßen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen zu fahren.

Auf Straßen dürfen Sie Fahrrad fahren ab 12 Jahren, wenn:

Sie dürfen sich selbstständig auf diese Prüfung vorbereiten. Nach Bestehen dieses Tests stellt die Schule einen Fahrradführerschein aus.

Ab 14 Jahren ist es erlaubt auf Straßen ohne Fahrradführerschein fahren.

Test für Fahrradfahrer - Kreuzung Fahrradfahrer Auto


Was ist ein elektrisches Mikromobilitätsfahrzeug (E-Scooter)?

Gemäß   Gesetz über die Verkehrssicherheit:
Elektrisches Mikromobilitätsfahrzeug – ein für eine Person bestimmtes, elektrisch angetriebenes Fahrzeug (Elektroroller, elektrisches Skateboard, elektrisches Einrad, Hoverboard usw.), dessen maximale Nutzleistung nicht mehr als 1 kW, die maximale Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h und die Höhe des Bezugspunkts des Sitzes, falls vorhanden, nicht mehr als 540 mm beträgt. Rollstühle werden nicht als elektrische Mikromobilitätsfahrzeuge eingestuft.


Ab welchem Alter darf man ein elektrisches Mikromobilitätsfahrzeug (einen Elektroroller) fahren?

Das Fahren eines elektrischen Mikromobilitätsfahrzeugs ist erlaubt auf Radwegen, Radfahrstreifen, dem Seitenstreifen, der Fahrbahn, in Wohngebieten Personen, die nicht jünger als 16 Jahre sind Personen, und Personen, die nicht jünger als 14 Jahre sind Personen – nur nach Absolvierung eines vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Sport festgelegten Ausbildungskurses und mit einem von der Schule ausgestellten Zertifikat.

Im Hof eines Wohnhauses ist das Alter der Personen, die ein elektrisches Mikromobilitätsfahrzeug fahren, nicht begrenzt, jedoch Personen unter 10 Jahren Personen müssen von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.


Wo darf man mit einem elektrischen Kleinstfahrzeug (E-Scooter) fahren?

Das Fahren mit einem elektrischen Kleinstfahrzeug (E-Scooter) ist nur auf Radwegen, Fuß- und Radwegen oder Radfahrstreifen erlaubt. Wo diese nicht vorhanden sind, darf auf einem geeigneten (mit Asphalt- oder Betonbelag) Seitenstreifen gefahren werden.

Wenn auf der Straße kein Radweg, Fuß- und Radweg oder kein Radfahrstreifen auf der rechten Straßenseite vorhanden ist, oder wenn diese nicht befahrbar sind (schlaglochübersät o.ä.), ist das Fahren auf dem Gehweg oder in einer Reihe auf dem äußersten rechten Fahrstreifen der Fahrbahn, so nah wie möglich am rechten Rand, erlaubt, ausgenommen in den in Artikel 106 der KET genannten Fällen, sowie wenn ein Hindernis umfahren werden muss, geradeaus gefahren werden muss, wenn vom ersten Fahrstreifen nur rechts abgebogen werden darf.

Beim Fahren auf dem Seitenstreifen, Fuß- und Radweg, Gehweg muss der Fahrer eines elektrischen Kleinstfahrzeugs den Fußgängern Vorrang gewähren, darf sie nicht behindern oder gefährden, und darf an Fußgängern nur mit einer Geschwindigkeit vorbeifahren, die der Gehgeschwindigkeit nahekommt, wobei ein ausreichender seitlicher Abstand einzuhalten ist, um einen sicheren Verkehr zu gewährleisten.

Dem Fahrer eines elektrischen Kleinstfahrzeugs, der auf der Fahrbahn fährt, wird empfohlen, bei Bedarf zum Linksabbiegen, Wenden oder Überqueren der Fahrbahn auf das elektrische Kleinstfahrzeug abzusteigen und es zu Fuß über die Fahrbahn zu führen oder zu tragen, wenn die Verkehrsbedingungen dies erfordern.

Der Fahrer eines elektrischen Kleinstfahrzeugs muss beim Annähern an eine Stelle, an der die Fahrbahn überquert werden muss, in jedem Fall die Fahrgeschwindigkeit reduzieren und darf die Fahrt erst fortsetzen, wenn er sich vergewissert hat, dass die Überquerung sicher ist.

Der Fahrer eines elektrischen Kleinstfahrzeugs muss, wenn er die Fahrbahn dort überqueren will, wo der Verkehr nicht geregelt ist oder keine Vorfahrt gewährenden Verkehrszeichen vorhanden sind, den auf der Fahrbahn fahrenden Fahrzeugen Vorrang gewähren, außer in Fällen, in denen er Ausfahrten aus angrenzenden Gebieten, Wohngebieten, Höfen, Parkplätzen überquert oder die Fahrbahn überquert, in die andere Fahrer abbiegen.

Beim Fahren auf einem Radweg müssen die Fahrer von elektrischen Kleinstfahrzeugen so nah wie möglich am rechten Rand dieses Weges (des ihnen zugewiesenen Teils des Weges) fahren. Wenn auf einem Fuß- und Radweg oder Gehweg durch Markierungslinien (weißes Fahrradsymbol) ein Teil des Weges oder Gehwegs für den Fahrradverkehr gekennzeichnet ist, müssen die Fahrer von elektrischen Kleinstfahrzeugen nur diesen Teil befahren und so nah wie möglich am rechten Rand fahren.

An Stellen, an denen der Verkehr durch Ampeln geregelt wird, müssen Fahrer elektrischer Mikromobilitätsfahrzeuge die Ampeln mit Fahrradsymbol beachten und, wenn solche nicht vorhanden sind, die Signale der Fahrzeugampeln.

Prüfungsfragen zu den KET für Fahrradfahrer


  

KET für Radfahrer

KET für E-Scooter-Fahrer

Verkehrsregeln